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   OVG Bremen, 26.11.2019 - 2 LA 48/18   

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OVG Bremen, 26.11.2019 - 2 LA 48/18 (https://dejure.org/2019,42135)
OVG Bremen, Entscheidung vom 26.11.2019 - 2 LA 48/18 (https://dejure.org/2019,42135)
OVG Bremen, Entscheidung vom 26. November 2019 - 2 LA 48/18 (https://dejure.org/2019,42135)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    BBesG § 46; LHO § 49 Abs 1; LHO § 7a; VwGO § 111; VwGO § 113 Abs 2; VwGO § 113 Abs 3; VwGO § 113 Abs 5 S 2
    Verwendungszulage; haushaltsrechtliche Voraussetzungen; Beweislast - Bescheidungsurteil; Beweislast; Grundurteil; haushaltsrechtliche Voraussetzungen; Planstelle; Spruchreife; Stellenplan; Verwendungszulage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bescheidungsurteil; Beweislast; Grundurteil; haushaltsrechtliche Voraussetzungen; Planstelle; Spruchreife; Stellenplan; Verwendungszulage; Besoldung und Versorgung Verwendungszulage; haushaltsrechtliche Voraussetzungen

  • rechtsportal.de

    Klage eines Polizeibeamten auf Zahlung einer Verwendungszulage aufgrund des § 46 BBesG wegen einer vorübergehenden vertretungsweisen Wahrnehmung von Aufgaben eines höherwertigen Amtes Haushaltsrechtliche; Voraussetzungen für die Gewährung einer Verwendungszulage; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 25.09.2014 - 2 C 16.13

    Ausgleichszulage; Funktionszulage; haushaltsrechtliche Voraussetzungen;

    Auszug aus OVG Bremen, 26.11.2019 - 2 LA 48/18
    Von Bedeutung sind daher auch auf gesetzlichen Vorgaben oder Ermächtigungen beruhende Entscheidungen der Exekutive, wie z.B. "kw-Vermerke" oder eine Haushaltssperre (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.09.2014 - 2 C 16/13 -, juris Rn. 13), wenn und soweit sie eine Beförderung haushaltsrechtlich ausschließen.

    Der Senat weist darauf hin, dass die einzige landeshaushaltsrechtliche Vorschrift, auf die das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 25.9.2014 Bezug nimmt und die es überdies als "grundlegende haushaltsrechtliche Voraussetzung im Sinne des § 46 Abs. 1 BBesG " bezeichnet, § 49 Abs. 1 LHO Brandenburg ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.09.2014 - 2 C 16/13 -, juris Rn. 14).

    Unter welchen Bedingungen die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Verwendungszulagen erfüllt sind, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.09.2014 - 2 C 16/13 -, juris sowie oben Ziff. 1 e).

  • OVG Saarland, 25.08.2016 - 1 A 306/14

    Verwendungszulage nach § 46 BesG SL 2008 bei haushaltsrechtlicher

    Auszug aus OVG Bremen, 26.11.2019 - 2 LA 48/18
    An dieser normativen Vorgabe ändert sich auch dann nichts, wenn sie durch eine primär ausgabenorientierte Personalsteuerung mittel sogenannter "Personalkostenbudgets" ergänzt wird und diese Budgets so knapp bemessen werden, dass die zur Verfügung gestellten Planstellen nicht "ausfinanziert" sind (von der Weiden, juris Praxisreport BVerwG 4/2014 Anm 5, C III. 1.; vgl. auch OVG Saarland, Urt. v. 25.8.2016 - 1 A 306/14 -, juris Rn. 53 f.).

    Dementsprechend ist auch die obergerichtliche Rechtsprechung der Auffassung, dass der Anspruch auf eine Verwendungszulage nicht daran scheitert, dass der Stellenplan nicht ausfinanziert ist und die Finanzmittel vollständig abgeflossen sind (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 30.10.2007 - 1 L 164/07 -, juris Rn. 15; OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 6.2.2002 - 3 L 470/00 -, juris Rn. 30 f.; OVG Saarland, Urt. v. 25.8.2016 - 1 A 306/14 -, juris Rn. 57; vgl. ferner VG Düsseldorf, Urt. v. 21.7.2016 - 26 K 3717/12 -, juris Rn. 55 ff.).

  • BVerwG, 06.07.1998 - 9 C 45.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Verpflichtungsklage; Pflicht zur Herbeiführung der

    Auszug aus OVG Bremen, 26.11.2019 - 2 LA 48/18
    Eine Verpflichtung der Beklagten zur Neuberechnung nach § 113 Abs. 2 Satz 2 VwGO oder eine "Zurückverweisung" der Sache an die Beklagte zur weiteren Sachaufklärung nach § 113 Abs. 3 VwGO schied schon deshalb aus, weil die vorgenannten Vorschriften nur für Anfechtungsklagen gelten und auf eine Verpflichtungsklage - wie sie hier vorliegt - weder direkt noch analog anwendbar sind (vgl. für § 113 Abs. 2 Satz 2 Riese, in: Schoch/ Schneider/ Bier, VwGO , Stand: 36. EK Februar 2019, § 113 Rn. 164; Wolff, in: Sodan/ Ziekow, VwGO , 5. Aufl. 2018, § 113 Rn. 342; für § 113 Abs. 3 VwGO BVerwG, Urt. v. 6.7.1998 - 9 C 45/97 -, juris Rn. 9 - 12).

    Richtet sich die Verpflichtungsklage auf eine gebundene Verwaltungsentscheidung hat das Gericht die Streitsache gemäß § 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO in vollem Umfang selbst spruchreif zu machen (BVerwG, Urt. v. 6.7.1998 - 9 C 45/97 -, juris Rn. 10).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.12.2016 - 3 B 4.16

    Betriebskostenzuschuss für eine Ersatzschule; Neubescheidungs- oder

    Auszug aus OVG Bremen, 26.11.2019 - 2 LA 48/18
    Dass die Berechnung der Höhe eines Zahlungsanspruchs aufwendig ist und der Mitwirkung der Beklagten bedarf, begründet deshalb keinen Ausnahmefall von der Pflicht des Gerichts, Spruchreife herzustellen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 6.12.2016 - OVG 3 B 4/16 -, LKV 2017, 77 [78]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.10.2007 - 1 L 164/07

    Zur Verwendungszulage gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG (Fassung 1997)

    Auszug aus OVG Bremen, 26.11.2019 - 2 LA 48/18
    Dementsprechend ist auch die obergerichtliche Rechtsprechung der Auffassung, dass der Anspruch auf eine Verwendungszulage nicht daran scheitert, dass der Stellenplan nicht ausfinanziert ist und die Finanzmittel vollständig abgeflossen sind (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 30.10.2007 - 1 L 164/07 -, juris Rn. 15; OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 6.2.2002 - 3 L 470/00 -, juris Rn. 30 f.; OVG Saarland, Urt. v. 25.8.2016 - 1 A 306/14 -, juris Rn. 57; vgl. ferner VG Düsseldorf, Urt. v. 21.7.2016 - 26 K 3717/12 -, juris Rn. 55 ff.).
  • VG Düsseldorf, 21.07.2016 - 26 K 3717/12

    Geltung der Grundsätze zur Gewährung einer Zulage bei haushaltsrechtlicher

    Auszug aus OVG Bremen, 26.11.2019 - 2 LA 48/18
    Dementsprechend ist auch die obergerichtliche Rechtsprechung der Auffassung, dass der Anspruch auf eine Verwendungszulage nicht daran scheitert, dass der Stellenplan nicht ausfinanziert ist und die Finanzmittel vollständig abgeflossen sind (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 30.10.2007 - 1 L 164/07 -, juris Rn. 15; OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 6.2.2002 - 3 L 470/00 -, juris Rn. 30 f.; OVG Saarland, Urt. v. 25.8.2016 - 1 A 306/14 -, juris Rn. 57; vgl. ferner VG Düsseldorf, Urt. v. 21.7.2016 - 26 K 3717/12 -, juris Rn. 55 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2002 - 3 L 470/00
    Auszug aus OVG Bremen, 26.11.2019 - 2 LA 48/18
    Dementsprechend ist auch die obergerichtliche Rechtsprechung der Auffassung, dass der Anspruch auf eine Verwendungszulage nicht daran scheitert, dass der Stellenplan nicht ausfinanziert ist und die Finanzmittel vollständig abgeflossen sind (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 30.10.2007 - 1 L 164/07 -, juris Rn. 15; OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 6.2.2002 - 3 L 470/00 -, juris Rn. 30 f.; OVG Saarland, Urt. v. 25.8.2016 - 1 A 306/14 -, juris Rn. 57; vgl. ferner VG Düsseldorf, Urt. v. 21.7.2016 - 26 K 3717/12 -, juris Rn. 55 ff.).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus OVG Bremen, 26.11.2019 - 2 LA 48/18
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind dann begründet, wenn ein einzelner die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 22.05.2017 - 1 LA 306/15 -, juris Rn. 10; BVerfG, Beschl. v. 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77 [83]; Beschl. v. 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, BVerfGE 125, 104 [140]).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Bremen, 26.11.2019 - 2 LA 48/18
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind dann begründet, wenn ein einzelner die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 22.05.2017 - 1 LA 306/15 -, juris Rn. 10; BVerfG, Beschl. v. 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77 [83]; Beschl. v. 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, BVerfGE 125, 104 [140]).
  • BVerwG, 31.07.2013 - 6 C 9.12

    Akademischer Grad; Doktorgrad; Gesetzesbestimmtheit; Unwürdigkeit; späteres

    Auszug aus OVG Bremen, 26.11.2019 - 2 LA 48/18
    Für die ordnungsgemäße Begründung der Rüge mangelhafter Sachaufklärung muss insbesondere substantiiert dargelegt werden, hinsichtlich welcher tatsächlicher Umstände, die für das Gericht entscheidungserheblich waren, Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (st. Rspr. des BVerwG, vgl. Urt. v. 31.07.2013 - 6 C 9/12 -, juris Rn. 43).
  • BGH, 17.01.2007 - VIII ZR 135/04

    Darlegungs- und Beweislast für die Erfüllung eines Darlehensrückzahlungsanspruchs

  • BVerwG, 17.06.2003 - 4 B 14.03

    Zwischenlager für abgebrannte Kernbrennstoffe; Außenbereichsvorhaben;

  • BVerwG, 28.07.2016 - 7 C 7.14

    Zurückverweisung; Rechtsänderung im Revisionsverfahren; missbräuchliche

  • BVerwG, 27.11.2013 - 6 C 21.12

    Staatsvertrag mit Religionsgemeinschaften; finanzielle Zuwendungen an

  • BVerfG, 14.11.2012 - 1 BvR 3238/08

    Anforderungen des Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG)

  • BVerwG, 01.11.1993 - 7 B 190.93

    Rechtmäßigkeit der Erteilung eines Investitionsvorrangbescheides - Stellung eines

  • BVerwG, 25.11.1997 - 4 B 179.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Bescheidungsurteil oder Herbeiführung der Spruchreife

  • BVerwG, 08.07.1994 - 8 C 4.93

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

  • OVG Thüringen, 20.08.2018 - 2 KO 301/16

    Verwendungszulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Dienstpostens - hier

  • VG Münster, 07.07.2016 - 4 K 1085/12

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung einer Zulage wegen einer

  • BVerwG, 13.08.1974 - III C 45.72

    Ansprüche wegen eines Vertreibungsschadens an dem Betriebsvermögen einer

  • VG Leipzig, 07.09.2017 - 3 K 1243/11

    Anspruch eines Beamten auf eine Zulage für die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben

  • OVG Bremen, 13.12.2022 - 1 LC 64/22

    Anspruch auf Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde gegen aufgesetztes

    Folgt die fehlende Spruchreife aus der Nichtaufklärbarkeit tatsächlicher Fragen kommt es zu einer Entscheidung in der Sache unter Rückgriff auf die Grundsätze der materiellen Beweislast (vgl. etwa OVG Bremen, Beschl. v. 26.11.2019 - 2 LA 48/18, juris Rn. 12, s.a. Decker, in: Posser/Wolff, BeckOK VwGO, 63. Ed. 01.10.2022, § 113 Rn. 73).
  • OVG Bremen, 02.02.2022 - 2 LB 141/21

    Zahlung einer Verwendungszulage - Anspruchshöhe; Schätzung; Topfwirtschaft;

    Entsprechend dem Verfahren 2 LA 48/18 sei dem Kläger die volle Verwendungszulage zuzusprechen.

    Dort hatte er u.a. auch vorgetragen, der Vortrag der Beklagten vom 14.09.2020 sei unbeachtlich, weil die Beklagte selbst das Verfahren 2 LA 48/18 als Musterverfahren bezeichnet habe und sich damit implizit verpflichtet habe, nach der Entscheidung über das Musterverfahren nichts mehr vorzutragen.

    a) Beim Fehlen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Verwendungszulage handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung des Senats um eine Einwendung, für die die Beklagte die materielle Beweislast trägt (vgl. nur Beschl. d. Senats v. 26.11.2019 - 2 LA 48/18, juris Rn. 20 f. m.w.N.).

    Dies schließt eine Entscheidung ausschließlich nach Maßgabe der materiellen Beweislast aus (vgl. insoweit Beschl. d. Senats v. 26.11.2019 - 2 LA 48/18, a.a.O., Rn. 8 ff.).

    Schließlich hat sie niemals erklärt, die Ergebnisse derjenigen Klageverfahren, in denen das Verwaltungsgericht und der Senat sie nach Beweislastgrundsätzen zur Zahlung der vollen Verwendungszulage an die dortigen Kläger verpflichtet hatten (wie z.B. im Verfahren 2 LA 48/18, vgl. Beschl. v. 26.11.2020, juris, sowie vorgehend das Urteil des Verwaltungsgerichts v. 16.01.2018 - 6 K 247/15, juris), auf das vorliegende oder andere Verfahren übertragen zu wollen.

    An dieser normativen Vorgabe ändert sich auch dann nichts, wenn sie durch eine primär ausgabenorientierte Personalsteuerung mittels Personalkostenbudgets ergänzt wird und diese Budgets so knapp bemessen werden, dass die zur Verfügung gestellten Planstellen nicht ausfinanziert sind (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 26.11.2019 - 2 LA 48/18, a.a.O., Rn. 23; OVG Thüringen, Urt. v. 20.08.2018 - 2 KO 301/16, juris Rn. 25 ff., 37; vgl. auch VG Bremen, Urt. v. 27.10.2020 - 6 K 102/12, juris Rn. 60 ff.).

    Da die Feststellung der Tatsachen, aus denen sich die Anspruchshöhe ergibt, sehr aufwendig ist, ist das Gericht dabei allerdings auf die Mitwirkung der Beklagten angewiesen (vgl. Beschl. d. Senats v. 26.11.2019 - 2 LA 48/18, a.a.O., Rn. 8 ff.).

  • OVG Bremen, 19.01.2022 - 2 LB 358/21

    Gewährung von Verwendungszulage - Schätzung; Verwendungszulage

    a) Beim Fehlen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Verwendungszulage handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung des Senats um eine Einwendung, für die die Beklagte die materielle Beweislast trägt (vgl. nur Beschl. d. Senats v. 26.11.2019 - 2 LA 48/18, juris Rn. 20 f. m.w.N.).

    Dies schließt eine Entscheidung ausschließlich nach Maßgabe der materiellen Beweislast aus (vgl. insoweit Beschl. d. Senats v. 26.11.2019 - 2 LA 48/18, a.a.O., Rn. 8 ff.).

    Schließlich hat sie niemals erklärt, die Ergebnisse derjenigen Klageverfahren, in denen das Verwaltungsgericht und der Senat sie nach Beweislastgrundsätzen zur Zahlung der vollen Verwendungszulage an die dortigen Kläger verpflichtet hatten (wie z.B. im Verfahren 2 LA 48/18, vgl. Beschl. v. 26.11.2020, juris, sowie vorgehend das Urteil des Verwaltungsgerichts v. 16.01.2018 - 6 K 247/15, juris), auf das vorliegende oder andere Verfahren übertragen zu wollen.

    An dieser normativen Vorgabe ändert sich auch dann nichts, wenn sie durch eine primär ausgabenorientierte Personalsteuerung mittels Personalkostenbudgets ergänzt wird und diese Budgets so knapp bemessen werden, dass die zur Verfügung gestellten Planstellen nicht ausfinanziert sind (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 26.11.2019 - 2 LA 48/18, a.a.O., Rn. 23; OVG Thüringen, Urt. v. 20.08.2018 - 2 KO 301/16, juris Rn. 25 ff., 37; vgl. auch VG Bremen, Urt. v. 27.10.2020 - 6 K 102/12, juris Rn. 60 ff.).

    Da die Feststellung der Tatsachen, aus denen sich die Anspruchshöhe ergibt, sehr aufwendig ist, ist das Gericht dabei allerdings auf die Mitwirkung der Beklagten angewiesen (vgl. Beschl. d. Senats v. 26.11.2019 - 2 LA 48/18, a.a.O., Rn. 8 ff.).

    Hierfür spricht zum einen, dass es sich beim Fehlen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Verwendungszulage um eine Einwendung handelt, die nicht dem Anspruchsgrund, sondern vielmehr der Anspruchshöhe zuzuordnen ist (vgl. Beschl. d. Senats v. 26.11.2019 - 2 LA 48/18, a.a.O., Rn. 20 f.; BVerwG, Urt. v. 25.09.2014 - 2 C 19.13, a.a.O., Rn. 20, 28).

  • OVG Bremen, 27.01.2022 - 2 LB 133/21

    Verwendungszulage - Schätzung; Verwendungszulage

    a) Beim Fehlen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Verwendungszulage handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung des Senats um eine Einwendung, für die die Beklagte die materielle Beweislast trägt (vgl. nur Beschl. d. Senats v. 26.11.2019 - 2 LA 48/18, juris Rn. 20 f. m.w.N.).

    Dies schließt eine Entscheidung ausschließlich nach Maßgabe der materiellen Beweislast aus (vgl. insoweit Beschl. d. Senats v. 26.11.2019 - 2 LA 48/18, a.a.O., Rn. 8 ff.).

    Schließlich hat sie niemals erklärt, die Ergebnisse derjenigen Klageverfahren, in denen das Verwaltungsgericht und der Senat sie nach Beweislastgrundsätzen zur Zahlung der vollen Verwendungszulage an die dortigen Kläger verpflichtet hatten (wie z.B. im Verfahren 2 LA 48/18, vgl. Beschl. v. 26.11.2020, juris, sowie vorgehend das Urteil des Verwaltungsgerichts v. 16.01.2018 - 6 K 247/15, juris), auf das vorliegende oder andere Verfahren übertragen zu wollen.

    An dieser normativen Vorgabe ändert sich auch dann nichts, wenn sie durch eine primär ausgabenorientierte Personalsteuerung mittels Personalkostenbudgets ergänzt wird und diese Budgets so knapp bemessen werden, dass die zur Verfügung gestellten Planstellen nicht ausfinanziert sind (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 26.11.2019 - 2 LA 48/18, a.a.O., Rn. 23; OVG Thüringen, Urt. v. 20.08.2018 - 2 KO 301/16, juris Rn. 25 ff., 37; vgl. auch VG Bremen, Urt. v. 27.10.2020 - 6 K 102/12, juris Rn. 60 ff.).

    Da die Feststellung der Tatsachen, aus denen sich die Anspruchshöhe ergibt, sehr aufwendig ist, ist das Gericht dabei allerdings auf die Mitwirkung der Beklagten angewiesen (vgl. Beschl. d. Senats v. 26.11.2019 - 2 LA 48/18, a.a.O., Rn. 8 ff.).

    Hierfür spricht zum einen, dass es sich beim Fehlen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Verwendungszulage um eine Einwendung handelt, die nicht dem Anspruchsgrund, sondern vielmehr der Anspruchshöhe zuzuordnen ist (vgl. Beschl. d. Senats v. 26.11.2019 - 2 LA 48/18, a.a.O., Rn. 20 f.; BVerwG, Urt. v. 25.09.2014 - 2 C 19.13, a.a.O., Rn. 20, 28).

  • OVG Bremen, 05.10.2022 - 2 LC 246/21

    Verwendungszulagen bei der Ortspolizeibehörde Bremerhaven - Elternzeit;

    Beim Fehlen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Verwendungszulage handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung des Senats um eine Einwendung, für die die Beklagte die materielle Beweislast trägt (vgl. nur Beschl. d. Senats v. 26.11.2019 - 2 LA 48/18, juris Rn. 20 f. m.w.N.).

    Soweit der Kläger - zutreffend - vorträgt, bei der Ermittlung der verfügbaren Haushaltsmittel sei auf den Stellenplan und nicht auf das im Haushaltsaufstellungsverfahren beschlossene Personalbudget abzustellen (vgl. ausführlich OVG Bremen, Beschl. v. 26.11.2019 - 2 LA 48/18, juris Rn. 23), besteht kein Bezug zum vorliegenden Sachverhalt.

    Da die Feststellung der Tatsachen, aus denen sich die Anspruchshöhe ergibt, sehr aufwendig ist, ist das Gericht dabei allerdings auf die Mitwirkung der Beklagten angewiesen (vgl. Beschl. d. Senats v. 26.11.2019 - 2 LA 48/18, juris Rn. 8 ff.).

    Auch aus dem Schreiben des Oberbürgermeisters der Beklagten vom 08.03.2013 an die Gewerkschaft der Polizei und dem Umstand, dass das erkennende Gericht einigen Landespolizeibeamten nach Beweislastgrundsätzen die Verwendungszulage in voller Höhe zugesprochen hat (vgl. z.B. Beschl. v. 26.11.2019 - 2 LA 48/18, juris), ergibt sich nicht, dass die Berufung der Beklagten auf (teilweise) fehlende haushaltsrechtliche Voraussetzungen treuwidrig ist.

    Dort waren die Tatsachen, aus denen sich das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen ergibt (Anzahl der freien Planstellen; Anzahl der Anspruchsberechtigten) wegen der Komplexität des Sachverhalts und fehlenden Mitwirkung der dortigen Beklagten unaufklärbar geblieben (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 26.11.2019 - 2 LA 48/18, juris Rn. 12 ff.).

  • OVG Bremen, 20.01.2022 - 2 LB 132/21

    Verwendungszulage - Schätzung; Topfwirtschaft; Verwendungszulage

    a) Beim Fehlen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Verwendungszulage handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung des Senats um eine Einwendung, für die die Beklagte die materielle Beweislast trägt (vgl. nur Beschl. d. Senats v. 26.11.2019 - 2 LA 48/18, juris Rn. 20 f. m.w.N.).

    Dies schließt eine Entscheidung ausschließlich nach Maßgabe der materiellen Beweislast aus (vgl. insoweit Beschl. d. Senats v. 26.11.2019 - 2 LA 48/18, a.a.O., Rn. 8 ff.).

    Schließlich hat sie niemals erklärt, die Ergebnisse derjenigen Klageverfahren, in denen das Verwaltungsgericht und der Senat sie nach Beweislastgrundsätzen zur Zahlung der vollen Verwendungszulage an die dortigen Kläger verpflichtet hatten (wie z.B. im Verfahren 2 LA 48/18, vgl. Beschl. v. 26.11.2020, juris, sowie vorgehend das Urteil des Verwaltungsgerichts v. 16.01.2018 - 6 K 247/15, juris), auf das vorliegende oder andere Verfahren übertragen zu wollen.

    An dieser normativen Vorgabe ändert sich auch dann nichts, wenn sie durch eine primär ausgabenorientierte Personalsteuerung mittels Personalkostenbudgets ergänzt wird und diese Budgets so knapp bemessen werden, dass die zur Verfügung gestellten Planstellen nicht ausfinanziert sind (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 26.11.2019 - 2 LA 48/18, a.a.O., Rn. 23; OVG Thüringen, Urt. v. 20.08.2018 - 2 KO 301/16, juris Rn. 25 ff., 37; vgl. auch VG Bremen, Urt. v. 27.10.2020 - 6 K 102/12, juris Rn. 60 ff.).

    Da die Feststellung der Tatsachen, aus denen sich die Anspruchshöhe ergibt, sehr aufwendig ist, ist das Gericht dabei allerdings auf die Mitwirkung der Beklagten angewiesen (vgl. Beschl. d. Senats v. 26.11.2019 - 2 LA 48/18, a.a.O., Rn. 8 ff.).

  • VG Bremen, 20.10.2020 - 6 K 255/15

    Verwendungszulage, Urteil vom 20.10.2020 - Fehlertoleranz; rückwirkende

    Allerdings ist eine Entscheidung nach Maßgabe der materiellen Beweislast nur zulässig, wenn das Gericht entscheidungserhebliche Tatsachen nicht weiter aufklären kann (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 26.11.2019 - 2 LA 48/18 -, juris Rn. 12 m.w.N.).

    Daher hat die Kammer die Streitsache spruchreif zu machen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 26.11.2019 - 2 LA 48/18 -, juris Rn. 11).

    An dieser normativen Vorgabe ändert sich auch dann nichts, wenn sie durch eine primär ausgabenorientierte Personalsteuerung mittels Personalkostenbudgets ergänzt wird und diese Budgets so knapp bemessen werden, dass die zur Verfügung gestellten Planstellen nicht ausfinanziert sind (OVG Bremen, Beschluss vom 26.11.2019 - 2 LA 48/18 -, juris Rn. 23).

  • VG Bremen, 20.10.2020 - 6 K 246/15

    Zahlung einer Verwendungszulage, Urteil vom 20.10.2020 - Fehlertoleranz;

    Allerdings ist eine Entscheidung nach Maßgabe der materiellen Beweislast nur zulässig, wenn das Gericht entscheidungserhebliche Tatsachen nicht weiter aufklären kann (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 26.11.2019 - 2 LA 48/18 -, juris Rn. 12 m.w.N.).

    Daher hat die Kammer die Streitsache spruchreif zu machen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 26.11.2019 - 2 LA 48/18 -, juris Rn. 11).

    durch eine primär ausgabenorientierte Personalsteuerung mittels Personalkostenbudgets ergänzt wird und diese Budgets so knapp bemessen werden, dass die zur Verfügung gestellten Planstellen nicht ausfinanziert sind (OVG Bremen, Beschluss vom 26.11.2019 - 2 LA 48/18 -, juris Rn. 23).

  • VG Bremen, 27.10.2020 - 6 K 249/15

    Verwendungszulage, Urteil vom 27.10.2020 - Fehlertoleranz; rückwirkende

    Allerdings ist eine Entscheidung nach Maßgabe der materiellen Beweislast nur zulässig, wenn das Gericht entscheidungserhebliche Tatsachen nicht weiter aufklären kann (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 26.11.2019 - 2 LA 48/18 -, juris Rn. 12 m.w.N.).

    Daher hat die Kammer die Streitsache spruchreif zu machen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 26.11.2019 - 2 LA 48/18 -, juris Rn. 11).

    durch eine primär ausgabenorientierte Personalsteuerung mittels Personalkostenbudgets ergänzt wird und diese Budgets so knapp bemessen werden, dass die zur Verfügung gestellten Planstellen nicht ausfinanziert sind (OVG Bremen, Beschluss vom 26.11.2019 - 2 LA 48/18 -, juris Rn. 23).

  • VG Bremen, 21.10.2020 - 6 K 2100/14

    Verwendungszulage, Urteil vom 21.10.2020 - Fehlertoleranz; rückwirkende

    Allerdings ist eine Entscheidung nach Maßgabe der materiellen Beweislast nur zulässig, wenn das Gericht entscheidungserhebliche Tatsachen nicht weiter aufklären kann (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 26.11.2019 - 2 LA 48/18 -, juris Rn. 12 m.w.N.).

    Daher hat die Kammer die Streitsache spruchreif zu machen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 26.11.2019 - 2 LA 48/18 -, juris Rn. 11).

    An dieser normativen Vorgabe ändert sich auch dann nichts, wenn sie durch eine primär ausgabenorientierte Personalsteuerung mittels Personalkostenbudgets ergänzt wird und diese Budgets so knapp bemessen werden, dass die zur Verfügung gestellten Planstellen nicht ausfinanziert sind (OVG Bremen, Beschluss vom 26.11.2019 - 2 LA 48/18 -, juris Rn. 23).

  • VG Bremen, 27.10.2020 - 6 K 57/15

    Verwendungszulage, Urteil vom 27.10.2020 - Fehlertoleranz; rückwirkende

  • VG Bremen, 21.10.2020 - 6 K 1720/14

    Verwendungszulage, Urteil vom 21.10.2020 - Fehlertoleranz; rückwirkende

  • OVG Bremen, 13.05.2020 - 2 LB 308/19

    Verjährung des Anspruchs auf Verwendungszulage nach § 46 BBesG a.F. - Einwendung;

  • OVG Bremen, 24.05.2023 - 2 LC 247/21

    Rückwirkende Gewährung einer Verwendungszulage eines Beamten für die Wahrnehmung

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